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Die Ev. Jugend Grafschaft Schaumburg will sicherer Raum sein für Kinder und Jugendliche.

- Bei Maßnahmen mit Übernachtung muss von allen Teamenden über 18 Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Bei Maßnahmen mit Übernachtung muss von allen Teamenden unter 18 Jahren eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet werden.
- Der Teamvertrag der Ev. Jugend in der hannoverschen Landeskirche wird vor jeder Freizeit und Maßnahme mit Übernachtung im Team gelesen und unterzeichnet.
- Die Themen Gewalt, Kindeswohl, Schutzraum etc. werden offen angesprochen und Standards geklärt.
- Grenzen von Kindern und Jugendlichen werden respektiert.
 - Es werden nur grenzenachtende Spiele und Methoden eingesetzt.
- Auf Freizeiten deutliches Regelwerk, Respekt im Umgang wird sehr ernst genommen.
- Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, sorgen wir für Privatsphäre beim Duschen und Umziehen.
- Alles weitere so wie im Teamvertrag der Ev. Jugend beschrieben.
- Auf Freizeiten gibt es für jeden Tag eine klar erkennbare (z.B. VIP-Band) Tagesleitung. Zu Beginn der Maßnahme und auch schon beim Infotreffen vorher wird das Konzept der Tagesleitung erklärt: Sie ist ansprechbar, kümmert sich, nimmt sich Zeit. Die Tagesleitung hat möglichst keine anderen Aufgaben am Tag.
- In situationen, in den persönliche Grenzen nicht ausreichend geachtet werden können, sollten Teamende eine Eins-zu-Eins-Situation mit Teilnehmenden möglichst vermeiden.- Beschwerden und Nöte jeder Art (!) werden ernstgenommen.
- Basisschulung Prävention ist ab 2023 Inhalt der JuLeiCa-Schulung.
- Es gilt ein Alkoholverbot bei allen Maßnahmen.
- Musik mit sexistischen Texten ist unerwünscht.
- Wenn Jugendliche nachhause gefahren werden, informieren sie ihre Eltern bei Abfahrt, wann sie ungefähr zuhause sind und mit wem sie unterwegs sind. Dies sorgt für Transparenz.

 

Das gesamte Schutzkonzept