Zum Hauptinhalt springen

Die Ev. Jugend Grafschaft Schaumburg will sicherer Raum sein für Kinder und Jugendliche.

- Bei Maßnahmen mit Übernachtung muss von allen Teamenden über 18 Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Bei Maßnahmen mit Übernachtung muss von allen Teamenden unter 18 Jahren eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet werden.
- Der Teamvertrag der Ev. Jugend in der hannoverschen Landeskirche wird vor jeder Freizeit und Maßnahme mit Übernachtung im Team gelesen und unterzeichnet.
- Die Themen Gewalt, Kindeswohl, Schutzraum etc. werden offen angesprochen und Standards geklärt.
- Grenzen von Kindern und Jugendlichen werden respektiert.
 - Es werden nur grenzenachtende Spiele und Methoden eingesetzt.
- Auf Freizeiten deutliches Regelwerk, Respekt im Umgang wird sehr ernst genommen.
- Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, sorgen wir für Privatsphäre beim Duschen und Umziehen.
- Alles weitere so wie im Teamvertrag der Ev. Jugend beschrieben.
- Auf Freizeiten gibt es für jeden Tag eine klar erkennbare (z.B. VIP-Band) Tagesleitung. Zu Beginn der Maßnahme und auch schon beim Infotreffen vorher wird das Konzept der Tagesleitung erklärt: Sie ist ansprechbar, kümmert sich, nimmt sich Zeit. Die Tagesleitung hat möglichst keine anderen Aufgaben am Tag.
- Beschwerden und Nöte jeder Art (!) werden ernstgenommen.
- Basisschulung Prävention ist ab 2023 Inhalt der JuLeiCa-Schulung.
- Es gilt ein Alkoholverbot bei allen Maßnahmen.
- Musik mit sexistischen Texten ist unerwünscht.
- Wenn Jugendliche nachhause gefahren werden, informieren sie ihre Eltern bei Abfahrt, wann sie ungefähr zuhause sind und mit wem sie unterwegs sind. Dies sorgt für Transparenz.

 

Das Schutzkonzept ist gerade noch in Erarbeitung.